AGB u. Datenschutzerklärung
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 12.2015)
 
1.) – Unsere Leistungen
Wir weisen darauf hin, dass die Thai Massage in Deutschland nicht als Therapie im Sinne des geltenden Heilpraktikergesetzes von 1939 anerkannt ist. Akkupressur, Methoden der Chiropraktik, Reflexzonenbehandlung sind beipielsweise Heilanwendungen, die Ärzten und Heilpraktikern mit den entsprechenden Qualifikationen vorbehalten sind. Solange die deutschen Behörden die Ausübung von Techniken der tradtionellen thailändischen Heilmassage durch in Thailand ausgebildetete Fachkräfte nicht anders beurteilen, werde ich meine Massagen als “Wellness-Massagen” anbieten und durchführen. Es werden weder Diagnosen gestellt noch Symptome behandelt. Die Anwendungen dienen allein dem Wohlbefinden und der Präventation. Sollten Sie also ernsthafte Krankheiten an der Wirbelsäule, Gelenken oder Organen haben oder diese befürchten, wenden Sie sich bitte an einen Arzt. Lassen Sie sich dort auch beraten, ob eine Thai Massage in Frage kommt.

2.) – Unsere Massagen
Wir führen unsere Massagen ausschließlich an gesunden Kunden durch. Sofern irgendein Zweifel an der Angemessenheit einer Massage besteht oder gar akute Erkrankungen, bereits bestehende Schäden am Bewegungsapparat oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, kürzlich erfolgte Operationen vorliegen, ist eine Wellnessmassage nicht durchführbar. Unsere Kunden verpflichten sich, jede auch nur vage Möglichkeit eines Ausschlussgrundes anzugeben und uns die Möglichkeit zu geben, von einer Massage abzusehen. Bei Massagen, zu denen Öle, Salben oder Balme verwendet werden, ist der Kunde in seinem eigenen Interesse dazu verpflichtet, evtl. bestehende Allergien oder Unverträglichkeiten anzugeben. Jede akute Erkrankung, insbesondere mit Betroffenheit der Atemwege, des Herz-Kreislauf-Systems oder der Haut schließt eine Anwendung aus. Bei Massagen mit Ölen, Salben oder Balmen ist größte Sorgfalt bei der Hautreinigung geboten, um Verschmutzungen von Textilien und Möbeln zu vermeiden. Dazu verpflichtet sich der Kunde und übernimmt selbst die Verantwortung für Schäden.

3.) – Haftungsausschluss
Sofern trotz fachkundiger Anwendung Folgeschäden auftreten, die darauf zurückzuführen sind, dass ein Kunde Ausschlussgründe nicht angezeigt hat, sind Masseure und Geschäftsinhaberin von jeder Haftung freigestellt. Gleiches gilt für Schäden, die dadurch entstehen, weil ein Ausschlussgrund dem nicht bekannt gemacht wurde oder nicht offenkundig war.

4.) – Angebote, Gutscheinkarten und Aktionen
Auf die Teilnahme an Aktionen und die Verfügbarkeit von Sonderangeboten besteht kein Rechtsanspruch. Aktionen und Preisvorteile sind nicht mit einander kombinierbar bzw. kumulierbar. Die Änderungen an Aktionsangeboten und Bonusprogrammen sowie deren Beendigung ohne vorherige Ankündigung behalten wir uns vor. Die Rücknahme bzw. die Barauszahlung von (Geschenk-)Gutscheinen ist ausgeschlossen.

5.) – Gültigkeit
Es gilt immer die jeweils aktuelle Preisliste. Die jeweils letzte Preisliste verliert mit Erscheinen der Neuen ihre Gültigkeit. Wir behalten uns Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

6.) – Eigentumsvorbehalt
Gutscheine und Mehrfachkarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

7.) – Terminvereinbarungen

Terminvereinbarungen sind verbindlich!
 
  • (a) Sobald ein Kunde in unserer Praxis oder auch telefonisch einen Massagetermin vereinbart, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gemäß den § 611 ff BGB zwischen der Praxis und dem betreffenden Kunden zu Stande. Der Kunde unterbreitet der Praxis ein Angebot zum Vertragsschluss (Bitte um Terminvereinbarung), das durch die Benennung eines konkreten Termins von der Praxis schlüssig angenommen wird. Hierdurch kommt ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB wirksam zu Stande; die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (zum Beispiel Schriftform) ist nicht erforderlich. Der Vertrag kann auch fernmündlich geschlossen werden.
  • (b) Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages ist die Praxis verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und Masseurin zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren muss ausreichend Behandlungszeit reserviert werden. Im Gegenzug erhält die Praxis  den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung.
    Der Patient ist vertraglich berechtigt, die Behandlung von der Praxis einzufordern. Er ist verpflichtet, den Vergütungsanspruch zu bezahlen.
  • (c) Nimmt der Kunde - gleich aus welchem Grunde - den vereinbarten Berhandlungstermin nicht wahr, so spricht das Gesetz von Annahmeverzug des Gläubigers (hier: des Kunden). Was in diesem Fall mit dem Vergütungsanspruch geschieht, regelt das Gesetz in § 615 S.1 BGB.
    Nawarat Traditionelle Thaimassage & Wellness wird - bezogen auf den versäumten Behandlungstermin - von ihrer Pflicht zur Behandlung befreit, behält aber ihren Vergütungsanspruch gemäß § 615 S.1 BGB. Der Inhalt dieses Paragraphen lautet:

    Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.


    Der Grundgedanke des Gesetzes ist, dass der Dienstleister im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit auf den Vergütungsanspruch angewiesen ist. Er stellt Zeit, Personal, Räumlichkeiten und Behandlungsmaterialien zur Verfügung. Es sind also kostenintensive Dispositionen zu treffen. Er soll deshalb seinen Vergütungsanspruch nicht aufgrund von Vorkommnissen verlieren, die im Risikobereich des Dienstberechtigen (hier: des Kunden) liegen.

    Der Vergütungsanspruch bleibt daher unabhängig davon bestehen, ob der Kunde schuldlos an der Wahrnehmung des Termins gehindert war, oder ob ein schuldhaftes Verhalten zu Grunde lag.
  • (d) Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass auch im Falle der Nichtwahrnehmung oder Absage eines vereinbarten Behandlungstermins der Vergütungsanspruch für diesen Termin grundsätzlich bestehen bleibt.
    Allerdings sind wir gemäß § 615 S. 2 BGB verpflichtet, das durch die Nichtwahrnehmung des Behandlungstermins freiwerdenden Behandlungspotenzial anderweitig zu nutzen und den Termin möglichst mit anderen Kunden zu belegen. Soweit dies gelingt, kann und wird der Vergütungsanspruch gegen den säumigen Kunden nicht realisiert.
    Darüber hinaus sehen wir von der Geltendmachung des Vergütungsanspruchs generell dann ab, wenn der Behandlungstermin mindestens 24 Std. vorher abgesagt wird.

    Andererseits aber muss der Vergütungsanspruch immer dann geltend gemacht werden, wenn der Patient ohne jede Rücksprache einfach zum Behandlungstermin nicht erscheint. Die Praxis hat in diesem Fall grundsätzlich keine Möglichkeit den Termin anderweitig zu vergeben. Wird der Termin zwar abgesagt, dies aber nicht mindestens 24 Std. vorher, so sind wir bemüht den Termin an andere Kunden zu vergeben. Soweit dies nicht gelingt muss auch in diesem Fall der Vergütungsanspruch geltend gemacht werden.
  • (e) Bei Neukunden, welche erstmalig einen Termin telefonisch vereinbaren, bitten wir gundsätzlich um eine Rückrufnummer.
    Wir rufen Sie unter dieser Nummer umgehend zurück und bestätigen den Termin.
    Ohne diese Rückruf-Bestätigung durch uns können wir den Termin für Sie leider nicht eintragen.
    Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Datenschutzerklärung:


Erfassung allgemeiner Informationen
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